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Verordnung zur Einführung biometrischer Merkmale

der Rat der Europäischen Union hat am 10. Dezember 2004 die Verordnung zur Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässen verabschiedet. Die Ausweisdokumente müssen in Zukunft maschinenlesbare Gesichtsbilder und Fingerabdrücke enthalten. Die EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert das Gesichtsbild innerhalb von 18 Monaten, die Fingerabdrücke innerhalb 36 Monate in die Ausweisdokumente aufnehmen. Weitere Informationen können Sie der Verordnung entnehmen (siehe Download).
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