07.05.2008
Berlin
Veranstalter: BITKOM, Beschaffungsamt des BMI
Rechtssichere und Produktneutrale Ausschreibungen in der Praxis
7. Mai 2008
10:00 bis 16:30 Uhr
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Jägerstrasse 22/23, 10117 Berlin, Einstein-Saal
Europäisches sowie deutsches Recht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden.
In der Vergangenheit wurden Ausschreibungen zu ITK-Produkten häufig gerichtlich angegriffen, da diese nicht die vom Gesetz geforderte Markenneutralität besaßen. Eine Möglichkeit, IT-Systeme wie PCs, Notebooks oder Server produktneutral und damit rechtskonform auszuschreiben liegt in der Verwendung von Benchmark-Verfahren.
Eine Arbeitsgruppe des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, des IT-Amts der Bundeswehr und des Bundesverbandes Informationstechnik, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat einen Leitfaden zur produktneutralen Leistungsbeschreibung von PCs unter Verwendung anerkannter Benchmark-Verfahren entwickelt. Begleitend bietet die Arbeitsgruppe eine eintägige Schulung an.
Die Einladung sowie Anmeldeformular und Anfahrtsbeschreibung sind in der rechten Serviceleiste abrufbar.