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BMGS erleichtert die praktische Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

BITKOM war vom BMGS mit Schreiben vom 06.12. gebeten worden, zu dem Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) Stellung zu nehmen.

Die im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) relevanten Regelungen sind:

  • Die Möglichkeiten zur Prüfung von Arzneimittelunverträglichkeiten mittels der elektronischen Gesundheitskarte sollen verbessert werden.
  • Aufnahme einer Ausnahmevorschrift für die Krankenkassen, für bestimmte Personengruppen (Kinder und Jugendliche bzw. Personen, die nicht selbst ein Lichtbild beschaffen können) auf die Aufnahme eines Lichtbildes auf der Krankenversichertenkarte bzw. der elektronischen Gesundheitskarte zu verzichten
  • Regelung, wonach den Spitzenverbänden der Krankenkassen die Möglichkeit gegeben wird, sich auf die Weiternutzung der elektronischen Gesundheitskarte bei einem Krankenkassenwechsel zu einigen
  • Erweiterung der Zugriffsrechte auf mittels der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherte Daten auf berufsmäßige Gehilfen und zur Berufsausbildung Beschäftigte in Praxen, Apotheken und im Krankenhaus; der Zugriff ist aber nur unter Aufsicht zulässig

     

     

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Ansprechpartner

Dr. Pablo Mentzinis
BITKOM e.V.
p.mentzinis@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-130
Fax: 030.27576-139

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