|||

Außenwirtschaft

Der Entwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung sieht vor, einen Genehmigungsvorbehalt für den (anteiligen) Erwerb von Unternehmen der wehrtechnischen und kryptotechnischen Industrie einzuführen. BITKOM lehnt insbesondere die in der AWG-Änderung angelegte Ausweitung des Genehmigungsvorbehalts auf Unternehmen, die „andere Rüstungsgüter“ herstellen, ab. Von einer solchen Ausweitung, die durch eine spätere entsprechende Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung umgesetzt werden könnte, könnten auch zahlreiche ITK-Unternehmen betroffen sein, sobald sie einzelne militärisch relevante Güter oder Komponenten herstellen. Demgegenüber erkennt BITKOM grundsätzlich die Absicht an, die (anteilige) Übernahme bestimmter Unternehmen der Kryptoindustrie, denen eine besondere Bedeutung beim Schutz sensitiver staatlicher Informationen zukommt, unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Allerdings bedarf der vorliegende Änderungsentwurf hier noch der Präzisierung bzw. Ergänzung.
Downloads zum Artikel
zurück zur Übersicht Weiterempfehlen: Drucken
Ansprechpartner

Dr. Axel Pols
a.pols@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-120
Fax: 030.27576-51120

© 2012, BITKOM - Nutzungsbedingungen für Inhalte der BITKOM-Internetseite