Zusammenfassung der Forderungen und Anregungen des BITKOM
- Die Stärkung und Effektivierung des Modells der regulierten Selbstregulierung muss vorrangiges Ziel der Überarbeitung sein.
- Die Novellierung des JMStV sollte sich an den Evaluationsergebnissen des Bredow-Berichts orientieren.
- Es bedarf einer ausdrücklichen gesetzlichen Klarstellung, dass die Richtlinien der KJM den Beurteilungsspielraum der Selbstkontrollen nicht einengen können.
- Es bedarf eines gesetzlichen Rahmens, der die Effizienz staatlicher Aufsicht über nicht an Selbstkontrollen angeschlossene Unternehmen verbessert.
- Einführung eines freiwilligen formellen Anerkennungsverfahrens für AV-Systeme, welches bei der FSM angesiedelt ist.
- Berücksichtigung der künftig möglichen Identifizierung bzw. Authentifizierung über den elektronischen Personalausweis.
- Präzisierung der gesetzlichen Anforderungen an Jugendschutzprogramme und Ermöglichung der Anerkennung einzelner Module.
- Stärkere Hinwendung zu inhaltlichen Kategorien im Rahmen von Selbstklassifizierungsmechanismen statt Festschreibung statischer Altersgrenzen.
- Keine Einbeziehung von Kriterien der Akzeptanz und Benutzerfreundlichkeit in die gesetzlichen jugendschutzrechtlichen Anforderungen an Jugendschutzprogramme.
- Umstellung auf ein freiwilliges Anerkennungsverfahren für Jugendschutzprogramme in der Kompetenz der FSM unter Anknüpfung an den Privilegierungsmechanismus des § 20 Abs. 5 JMStV.
- Schaffung vereinheitlichter und praktikabler Kriterien für die Klassifizierung von Inhalten durch die zuständigen Selbstkontrollen statt unreflektierter Übertragung bestehender Alterskennzeichnungspflichten in den Telemedienbereich.
- Anbietern differenzierter Angebote über verschiedene Verbreitungswege sollte ein Weg eröffnet werden, nur die Mitgliedschaft in einer Selbstkontrolle zu benötigen.
- Präzisierung des Aufgabenbereichs und der Kompetenzen von jugendschutz.net.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.