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Vorschläge des BMI für Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und zur Regelung eines Auditgesetzes

Das Bundesministerium des Inneren hat am 22. Oktober einen Gesetzentwurf vorgelegt, der wichtige Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und ein Rahmengesetz zur Regelung eines Datenschutzaudits beinhaltet. Anlass für die Vorschläge sind insbesondere die jüngst bekannt gewordenen Vorkommnisse beim geschäftsmäßigen Handel mit personenbezogenen Daten. Die Vorschläge könnten für die Unternehmen weitgehende Einschränkungen bei der werblichen Ansprache von Kunden zur Folge haben. In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf plädiert BITKOM für den Erhalt des sog. Listenprivilegs ein und fordert, dass die erfolgreiche Auditierung für das Unternehmen mit unmittelbaren Erleichterungen oder Entlastungen bei der datenschutzrechtlichen Einbettung gekoppelt sein muss.

Vorgesehen ist durch den Gesetzentwurf insbesondere die Abschaffung des sog. „Listenprivilegs“; dadurch soll die Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten zu Zwecken des Adresshandels zukünftig nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen („Opt-in“) möglich sein. Zudem soll ein Kopplungsverbots für marktbeherrschende Unternehmen eingeführt werden. Dadurch darf die Erbringung einer Leistung künftig nicht mehr an die Preisgabe personenbezogener Daten geknüpft werden, es sei denn, dass die Kenntnis dieser Daten für die Abwicklung des mit dem Betroffenen geschlossenen Vertrages zwingend erforderlich ist.  Die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht sollen erweitert und mit einer Möglichkeit zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne ergänzt werden. In einem eigenen Gesetz wird der Rechtsrahmen für ein freiwilliges Datenschutzaudit geschaffen. BITKOM fordert in seiner Stellungnahme ein freiwilliges, flexibles, praxisnahes und unbürokratisches Auditierungsverfahren. Den Gesetzentwurf und die Stellungnahme des BITKOM finden Sie hier zum Download.

 

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