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Leitfaden zum Weiterverkauf „gebrauchter“ Softwarelizenzen

Seit geraumer Zeit wenden sich Händler, Unternehmen oder Insolvenzverwalter an die Öffentlichkeit und potenzielle Kunden und bieten sogenannte „gebrauchte“ Software an. Der Begriff wird unterschiedlich verwendet, ebenso unterscheiden sich die Quelle der zu übertragenden Nutzungsrechte, etwa Volumenlizenzen im Unternehmen. Für die rechtliche Einordnung sind sowohl gesetzliche als auch vertragliche Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen mittlerweile zahlreiche Urteile ergangen sind. BITKOM nimmt diese zum Anlass für den vorliegenden Leitfaden. Er bietet eine Handreichung bei der Bewertung der eigenen Situation und zeigt auf, worauf potenzielle Verkäufer oder Erwerber zu achten haben, damit sie rechtssicher agieren.
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Ansprechpartner

Dr. Mario Rehse
Bereichsleiter Gewerblicher Rechtsschutz
m.rehse@bitkom.org
 
Tel.: 030/27576-155
Fax: 030/27576-51-155

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