Leitfaden zum Weiterverkauf „gebrauchter“ Softwarelizenzen
- Die Rechtmäßigkeit des Weiterverkaufs von Software ist einzelfallabhängig
- Mittlerweile gibt es zahlreiche Rechtsprechungen
- BITKOM-Leitfaden zeigt auf, was berücksichtigt werden muss
Seit geraumer Zeit wenden sich Händler, Unternehmen oder Insolvenzverwalter an die Öffentlichkeit und potenzielle Kunden und bieten sogenannte „gebrauchte“ Software an. Der Begriff wird unterschiedlich verwendet, ebenso unterscheiden sich die Quelle der zu übertragenden Nutzungsrechte, etwa Volumenlizenzen im Unternehmen. Für die rechtliche Einordnung sind sowohl gesetzliche als auch vertragliche Rahmenbedingungen zu beachten, zu denen mittlerweile zahlreiche Urteile ergangen sind. BITKOM nimmt diese zum Anlass für den vorliegenden Leitfaden. Er bietet eine Handreichung bei der Bewertung der eigenen Situation und zeigt auf, worauf potenzielle Verkäufer oder Erwerber zu achten haben, damit sie rechtssicher agieren.