Sicherheitstechnologien

Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen

Ab wann machen sich Nutzer strafbar, die Computerprogramme zum Aufspüren von Sicherheitslücken verwenden?
Der BITKOM hat zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden erstellt: IT-Sicherheitsexperten gibt er Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Programmen. Personen, die eine eventuelle Strafbarkeit bewerten – also Ermittler, Gutachter, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter –, erhalten einen detaillierten Überblick über die Funktionen und Einsatzgebiete von Software, die im Rahmen der IT-Sicherheit eingesetzt wird.

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Ansprechpartner

Lutz Neugebauer

Tel.: 030.27576-242
Fax: 030.27576-409
l.neugebauer@bitkom.org

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