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Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek

Seit dem 22. Oktober 2008 ist durch Verkündung im Bundesgesetzblatt die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek, kurz Pflichtablieferungsverordnung, in Kraft. Die Verordnung basiert auf dem bereits 2006  geltenden Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek (DNBG).

Der Erlass der Verordnung hat in der Öffentlichkeit, vor allem aber auch in Wirtschaftskreisen zu erheblicher Unsicherheit und zahlreichen Fragen geführt, da nach beiden Regelungswerken künftig auch eine Ablieferung sog. „unkörperlicher Medienwerke“ bzw. „Netzpublikationen“ vorgesehen ist.

BITKOM und der DIHK stehen zur Klärung der zahlreichen damit in Zusammenhang stehenden Fragen in engem Kontakt zur Deutschen Nationalbibliothek, um die konkreten Folgen und die Umsetzung der aus der Verordnung folgenden  Befugnisse in konstruktiven Gesprächen gemeinsam zu eruieren und praxisgerechte Lösungswege zu erarbeiten.

Die nachfolgend zusammengefassten Hinweise sollen betroffenen Rechtsanwendern dazu dienen, die aktuellen praktischen Auswirkungen der Verordnung auf eigene Angebote besser einschätzen zu können und Missverständnisse auszuräumen. Die Hinweise können dagegen nicht jegliche Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Verordnung oder dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek beantworten. Die Darstellung beabsichtigt dies auch nicht.

BITKOM und der DIHK betonen darüber hinaus, dass die Konkretisierung der Verordnung durch die Deutsche Nationalbibliothek ein stetiger Prozess ist und die Hinweise daher zunächst nur eine Momentaufnahme sein können. Es ist geplant, das vorliegende Hinweisblatt fortlaufend zu aktualisieren. Das umfassende Dokument finden Sie hier zum Download.

Hinweise des BITKOM und des DIHK zur Pflichtablieferungsverordnung
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Ansprechpartner

Marc Konarski
Bereichsleiter Telekommunikationspolitik
m.konarski@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-224
Fax: 030.27576-51-224

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