Die Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen oder deren Übertragung auf eine unternehmensfremde Stelle ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, externes Know-how nutzen und gleichzeitig Kosten sparen zu können. An die Auftragsdatenverarbeitung stellt das Bundesdatenschutzgesetz hohe Anforderungen, deren Missachtung Sanktionen nach sich ziehen können.
Um Auftraggebern und Auftragnehmern einen Überblick zu geben, an welche Anforderungen sie sich bei der Auftragsdatenverarbeitung nach der Novelle des BDSG 2009 halten müssen, hat BITKOM die hier abrufbare Mustervertragsanlage erarbeitet.