- Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz von 2006 wurden aufgenommen
Verfahrensverzeichnis und Verarbeitungsübersicht sind weiterhin für die Praxis der betrieblichen Datenschutzbeauftragten ein wichtiges Feld. Wegen des stetigen Interesses an dem Leitfaden und der ausgesprochen positiven Resonanz der Leser wurde die im Frühjahr erschienene Version 1.0 zur vorliegenden Version 2.0 aktualisiert.
Berücksichtigt wurden dabei insbesondere die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz aufgrund des „Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ (vom 22. August 2006, BGBl. I, S.1970), das am 26. August 2006 in Kraft getreten ist. Diese Änderungen betreffen u. a. die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten, die Meldepflicht und die Bestellung externer Datenschutzbeauftragter bei Berufsgeheimnisträgern.