- Experten aus dem AK Datenschutz passen die Mustervertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung neusten Entwicklungen an.
Die Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen oder deren Übertragung auf eine unternehmensfremde Stelle ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, externes Know-how zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu sparen. Häufig stellt eine Konstellation, in der ein Unternehmen sich eines Dritten zur Datenverarbeitung bedient, zugleich eine Auftragsdatenverarbeitung dar. Die Frage, ob eine solche vorliegt, ist von erheblicher Bedeutung, weil das Bundesdatenschutzgesetz an die Parteien einer Auftragsdatenverarbeitung sowie an die Datenverarbeitung selbst besondere Anforderungen stellt. Der BITKOM Arbeitskreis Datenschutz entwickelte daher bereits 2004 die Mustervertragsanlage für Auftragsdatenverarbeitung und hat diese jetzt entsprechend den neuesten Entwicklungen erweitert.