Das Bundesverfassungsgericht hat am 28. März 2006 entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist
(– 1 BvR 1054/01 –). Den Gesetzgeber hat es zu einer Neuregelung aufgefordert, die sich streng an der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht ausrichtet.
Da der Online- und Mobile-Wettmarkt einen relevanten Beitrag zur weiteren Entwicklung des E-Commerce liefern kann, berührt die Frage der Glücksspielgesetzgebung die vom BITKOM vertretene Informations-, Kommunikations- und Medienbranche in verschiedenen Bereichen.
Die Länder haben am 25. Oktober 2006 den Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland vorgelegt. Der Entwurf enthält inakzeptable Diskriminierungen moderner elektronischer Kommunikationsdienste. Dies kritisiert BITKOM ebenso wie ein Festhalten am überkommenen Glücksspielmonopol des Staates.