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Doppelregulierung gefährdet Innovation

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz haben am 19.04.2005 einen Referentenentwurf für ein Telemediengesetz (TMG-E) sowie einen Entwurf der Länder zu einem Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (9. RÄStV-E) vorgelegt. Ziel ist eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für elektronische Medien, die bislang im Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt sind. Das Vorhaben soll der Fortentwicklung der Medienlandschaft Rechnung tragen. BITKOM begrüßt die lange geforderte Vereinheitlichung der Regelungen für Tele- und Mediendienste. Sie kann bislang schwierige Abgrenzungsfragen an künstlich geschaffenen Unterscheidungslinien und die damit verbundene investitionshemmende Rechtsunsicherheit vermeiden helfen. Jedoch gibt es an einigen Stellen Verbesserungspotenzial. Hauptkritikpunkte der ausführlichen BITKOM-Stellungnahme umfassen die Doppelregulierung bestimmter Dienste nach TKG und TMG-E,  bedenkliche Ausführungen zum Rundfunkbegriff in der Entwurfsbegründung und ungelöste Probleme bei den Verantwortlichkeitsregeln.

Die Entwürfe und die BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.

 

 

 

 
 
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Ansprechpartner

Marc Konarski
Bereichsleiter Telekommunikationspolitik
m.konarski@bitkom.org
 
Tel.: 030.27576-224
Fax: 030.27576-51-224

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