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Immer mehr Kliniken in Deutschland öffnen sich für Handys am Krankenbett

Grafik: Handys in der KlinikBerlin, 11. Mai 2007 – In immer mehr Krankenhäusern dürfen Patienten ihre Handys benutzen. Erlaubt haben das mobile Telefonieren bisher unter anderem Kliniken in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Vorreiter waren die Uni-Kliniken Gießen und Hannover. „Studien haben klar gezeigt, dass medizinische Geräte nur unter ganz bestimmten Bedingungen beeinflusst werden können“, erklärt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). „Solche Fälle lassen sich aber leicht ausschließen.“ Für Patienten sei die Handy-Freigabe eine gute Nachricht. „Sie können in der häufig schwierigen Krankenhaussituation unkompliziert mit Familie und Freunden kommunizieren und engen Kontakt zur Außenwelt halten.“
 
Ärzte und Krankenschwestern nutzen in vielen Kliniken schon seit Jahren schnurlose Telefone und Handys. Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Einschränkungen sind lediglich auf der Intensivstation und in Operationssälen sinnvoll. Manche Experten empfehlen vorsichtshalber einen Meter Sicherheitsabstand zu bestimmten Geräten. Direkt neben Infusionspumpen, EKG- und Beatmungsgeräten sollte das Handy nicht abgelegt werden. „In normalen Krankenzimmern gibt es aber keinen Grund für ein Verbot“, sagt Rohleder mit Blick auf die vorliegenden Studien der Universität Gießen und aus den USA. Rohleder schlägt gleichzeitig klare Verhaltensregeln vor, insbesondere mit Blick auf die Zimmernachbarn. Gerade im Krankenhaus sei Rücksicht bei der Handy-Nutzung besonders wichtig. Bisher sind die meisten Patienten auf Telefonanlagen ihrer Klinik angewiesen – und zahlen dabei oft mehr als bei günstigen Handytarifen.

Manche Krankenhäuser haben sich längst für eine Freigabe entschieden, warten aber noch auf ein Signal der Medizintechnik-Hersteller. Der Grund: In einigen Bedienungsanleitungen steht, dass die Garantie erlischt, wenn in der Nähe Handys benutzt werden. „Hier brauchen die Klinikbetreiber natürlich eine sachgerechte Auskunft“, kommentiert Rohleder.
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