- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) hat den Entwurf einer TKGÜbertragungsverordnung (TKGÜbertrV-E) vorgelegt.
Die Verordnung macht von der Möglichkeit in § 142 Abs. 2 Satz 1 und in § 144 Abs. 4 Satz 1 TKG Gebrauch, die Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen im Bereich der Gebühren und Auslagen sowie des Telekommunikationsbeitrages auf die Regulierungsbehörde zu übertragen.
BITKOM weist in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf darauf hin, dass rechtsstaatliche Grundsätze stets ein Minimum an Beteiligungs-, Transparenz- und Kontrollmechanismen erfordern, wenn eine Behörde ihren eigenen Finanzbedarf ermittelt und verbindlich nach außen festsetzt. Dies gilt umso mehr, als gerade der Telekommunikationsbeitrag – also die Finanzierung von Verwaltungsbehörden als Teil der Exekutive durch Unternehmen – bis heute hoch umstritten ist.
Die Stellungnahme kann zusammen mit dem Verordnungsentwurf hier herunter geladen werden.