BITKOM-Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag über Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen

BITKOM nimmt Stellung zur Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2003 zur Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen
Schutzrechte für geistiges Eigentum sind gerade in der innovativen Informations- und Kommunikationsindustrie, die BITKOM vertritt, von größter Bedeutung, um Anreize für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu geben. Die Entwicklung von Spitzentechnologie ist teuer. Investitionen im R&D Bereich sind notwendig, um die Technik voran zu bringen. Damit solche Investitionen getätigt werden, muss die Chance bestehen, dass sie sich durch Nutzung der Forschungsergebnisse wieder amortisieren lassen.

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Ansprechpartner

Susanne Dehmel

Tel.: 030.27576-155
Fax: 030.27576-409
s.dehmel@bitkom.org

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Stellungnahme Beschluss EP zu CII 7.11.2003.pdf

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