Trotz der Neuerungen zur Privatkopie im ersten Gesetzgebungskorb zum Urheberrecht ist es notwendig, für den zweiten Korb noch einmal Form und Umfang des privaten Kopierens heute und in der Zukunft zu betrachten, um Schlussfolgerungen für die Festlegung einer angemessenen Vergütung und für den Kampf gegen Raubkopien zu ziehen.