Mit der EG-Fernsehrichtlinie von 1989 hat die Europäische Gemeinschaft die Grundlagen für eine europäische Fernsehordnung gelegt...
Wichtige Prinzipien wie das Sendelandprinzip garantieren seither in Europa einen freien Informationsfluss über die nationalen Grenzen hinweg. Zugleich konnten sowohl im Bereich des Jugendschutzes als auch in der Werbung europäische Mindeststandards gesetzt werden.
Die Novellierung der EG-Fernsehrichtlinie im Jahr 1997 hat diese Prinzipien im wesentlichen bekräftigt. Festgelegt wurde damals zugleich, dass die Europäische Kommission im Jahr 2002 eine erneute Überprüfung der EG-Fernsehrichtlinie vornehmen wird. Bei dieser Überprüfung sollen die technische Entwicklung sowie die Markttrends berücksichtigt werden.
BITKOM sieht die Überprüfung der EG-Fernsehrichtlinie als Chance, den Medienstandort Europa durch zeitgerechte, marktfreundliche und entwicklungsoffene europäische Regelungen zu stärken und auf diese Weise neues unternehmerisches Potential zu erschließen...