BITKOM begrüßt den überarbeiteten Entwurf der Europäischen Kommission zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Verbesserungsbedarf sieht BITKOM jedoch bei der Definition, bis zu welcher Größe ein Unternehmen als mittelständisch gelten soll.
Die Europäische Kommission definiert als KMU Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro, bzw. einer Bilanzsumme von 43 Mio. Euro. Unternehmen mit 250 und mehr Mitarbeitern fallen somit weiterhin aus den EU-Förderprogrammen heraus, auch wenn sie typische mittelständische Strukturen haben. Gerade wenn eine internationale Expansion des Unternehmens geplant ist, erfordern die anspruchsvollen Produkte der ITK-Branche mit einem hohen Anteil an Forschung und Entwicklung sowie Beratung und Service oftmals eine entsprechende Personalausstattung.
BITKOM wünscht sich eine stärkere Berücksichtigung der spezifischen Belange technologieorientierter Branchen. Die europäischen KMU-Programme sollten für größere Mittelständler mit bis zu 500 Beschäftigten geöffnet werden.Dieser Wert entspricht den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und habe sich in Deutschland daher weitestgehend durchgesetzt. Positiv wertet BITKOM, dass sich junge Unternehmen künftig zu mehr als 25% durch privates Beteiligungskapital finanzieren, aber weiterhin auch auf europäische KMU-Förderprogramme zurückgreifen können. Des Weiteren lobt BITKOM, dass die Auszubildenden nicht der Mitarbeiterzahl zugerechnet werden. Dies schafft zusätzliche Anreize, auszubilden.
Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang auch, dass künftig der Unternehmenstyp „Kleinstunternehmen“ eingeführt werden soll. Darunter fasst die Europäische Kommission Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal zwei Mio. Euro. Davon erhofft sich BITKOM eine verstärkte Förderung und Anreize für Unternehmensgründer sowie Erleichterungen bei der Antragstellung.