- BITKOM begrüßt das Ziel, Transparenz und Rechtssicherheit zu erhöhen.
- Einzelregelungen müssen stärker differenzieren, schlanker und praxisgerechter sein
Das Innenministerium hat einen zweiten Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Zulässigkeit und Ausgestaltung von Scoringverfahren (mathematisch-statistische Verfahren zur Wahrscheinlichkeitsberechnung) durch das Bundesdatenschutzgesetz geregelt werden soll. Bedeutung für ITK-Unternehmen könnten die vorgeschlagenen Regeln beim Umgang mit Kundendaten bekommen. Die Stellungnahme beurteilt die vorgeschlagenen Regelungen überwiegend kritisch. Mit den neuen Vorschriften soll die Durchführung von Scoringverfahren stark reglementiert werden, sofern deren Ergebnisse für Entscheidungen über die Aufnahme, Abwicklung oder Beendigung eines konkreten Vertragsverhältnisses mit dem Betroffenen verwendet werden. Die Rechte der Betroffenen sollen durch weitere Informations- und Auskunftsrechte gestärkt werden. Lediglich, wenige, spezifische Tatbestände sollen die Übermittlungen von Scoring-relevanten Informationen erlauben. Die Vorschläge sind jedoch zu wenig differenziert und zudem für das Massengeschäft praxisfern. In dem Downloadkasten finden Sie die ausführliche Stellungnahme des BITKOM, den Gesetzentwurf und eine Synopse mit dem aktuellen Stand des BDSG und den geplanten Änderungen.
Die Stellungnahme des BITKOM zu dem ersten Gesetzentwurf finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.bitkom.org/de/politik/43618_48589.aspx