Telekommunikationspolitik

Regierungskoalitionen treiben endlich TK-Entschädigung voran

  • Immense Belastungen der Branche werden politisch erstmals anerkannt
  • Sachgerechter Ansatz über ein Pauschalensystem
  • Kostenansätze entsprechen nicht den tatsächlichen Belastungen
  • Deutlich höhere Entschädigungen im Ausland

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben am 13. November 2007 einen Entwurf für ein  Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung der Telekommunikations-unternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-EntschNeuOG) vorgelegt. Ziel des Entwurfes ist es, die Entschädigungen für die von Telekommunikationsunternehmen erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überwachung der Telekommunikation und für die Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten künftig leistungsgerecht auszugestalten.

Der BITKOM begrüßt, dass nunmehr ein konkreter Entwurf vorliegt, der als Diskussionsgrundlage für alle Beteiligten dienen kann. Wir verbinden damit zugleich die Hoffnung, dass die Umsetzung der Pläne zeitlich möglichst parallel zum Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG[1] erfolgen wird. Der BITKOM erlaubt sich daher, mit nachfolgender Stellungnahme die Diskussion um die sachgerechte Entschädigung voranzubringen. Wir verweisen schon hier gesondert auf den in der Anlage enthaltenen Vergleich der geplanten Entschädigungssätze mit der Situation in Österreich und der Schweiz.

Eine gesetzliche Neuordnung der Entschädigung der Telekommunikations- und Internetindustrie für die Heranziehung im Rahmen öffentlicher Aufgaben, insbesondere der Strafverfolgung war überfällig. Die bislang lediglich gewährte Entschädigung auf Basis des allgemeinen Zeugensatzes in Höhe von max. 17 Euro pro Stunde kann die tatsächliche Belastung der Branche durch die Indienstnahme durch öffentliche Stellen nicht im Ansatz kompensieren. Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf wird diese besondere Belastungssituation erstmals vom den Regierungsfraktionen anerkannt.

Der BITKOM begrüßt, dass der Entwurf ein Pauschalensystem zugrunde legt und damit einen – für die Behörden wir auch für die Wirtschaft – praktikablen Mechanismus realisiert. Vor dem Hintergrund dieser allgemeinen positiven Bewertung des Entwurfs möchten wir jedoch Bedenken hinsichtlich einzelner Aspekte der angestrebten Entschädigungsregelung  skizzieren:

  • Leider sieht auch der Entwurf zum TKEntschNeuOG keine Entschädigung der immensen Investitionskosten bei den Unternehmen vor. Der BITKOM stellt klar, dass er seine Forderung aufrechterhält, auch diese Aufwände zu entschädigen. Dies gilt jedenfalls für die unmittelbar aus den neuen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und der sog. Vorratsdatenspeicherung resultierenden Belastungen, die sich allein für die Telekommunikationsbranche auf ca. 50 – 75 Mio. Euro summieren.
  • Der Entwurf sieht einen Abschlag von 20% auf die festgesetzten Pauschalen vor, soweit eine Maßnahme über eine zentrale Kontaktstelle abgefragt wird. Wir stimmen dem Gedanken der Incentivierung grundsätzlich zu, fordern aber stattdessen die Einführung eines „Einzelbetreuungszuschlags“ um 20 Prozent bei nicht zentraler Abwicklung analog dem österreichischen Modell. Nur damit wäre auch durch den Gesetzestext hinreichend dokumentiert, dass die Abfrage über zentrale Kontaktstellen, welche das entsprechende Know-how zur Interpretation der angeforderten Daten vorhalten, künftig den Regelfall bilden muss.
  • Aus Sicht des BITKOM sind die für die Pauschalensätze maßgeblichen Bruttolohnkosten zu weiten Teilen zu niedrig angesetzt. Die Telekommunikationsbranche hat in den Vorgesprächen mit den Ministerien ausführlich dargelegt, dass die tatsächlichen durchschnittlichen Jahrsbruttoentgelte der befassten Mitarbeiter in der Behördenauskunft inklusive Lohnnebenkosten und Sozialleistungen durchschnittlich bei über 50.000 Euro liegen. Das Entschädigungsneuordnungsgesetz muss dies berücksichtigen.
  • Insgesamt verweisen wir nachdrücklich auf die in der Schweiz und Österreich geltenden Entschädigungspauschalen als Vergleichsgrundlage. Die in diesen Ländern gewährten Entschädigungssätze offenbaren, dass ein realistisch kostenbezogener Ansatz zwangsläufig zu deutlich höheren Pauschalsätzen führt, als sie dem vorgelegten Entwurf zu entnehmen sind.
  • Eine Reihe von Einzeltatbeständen der Pauschalentabelle enthält überdies inkonsistente Berechnungsansätze, die überarbeitet werden sollten.

Der BITKOM  bietet bei den aus unserer Sicht noch überarbeitungsbedürftigen Punkten seine Expertise an und erhofft sich für das weitere Gesetzgebungsverfahren einen engen Dialog der befassten Ausschüsse mit der betroffenen Branche.

Die Stellungnahme sowie den Gesetzentwurf finden Sie hier zum Download.

 



[1] BT-Drucksache 16/5846.

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Ansprechpartner

Dr. Guido Brinkel

Tel.: 030.27576-221
Fax: 030.27576-400
g.brinkel@bitkom.org

Downloads zum Artikel

071121 - Stellungnahme des BITKOM zum TKEntschNeuOG-E

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Gesetzentwurf TKEntschNeuOG

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