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BITKOM begrüßt das Ziel, Transparenz und Rechtssicherheit zu erhöhen.
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Einzelregelungen müssen schlanker und praxisgerechter sein.
Ziel der Änderungen und Ergänzungen des BDSG sei es, die Transparenz der Verfahren zu verbessern und mehr Rechtssicherheit und Planungsmöglichkeiten für Unternehmen zu schaffen.
Die vorgeschlagenen Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz sind im Wesentlichen zu begrüßen, da die Betroffenenrechte durch transparentere Verfahren und erweiterte Auskunftsvorschriften gestärkt werden. Zudem würden durch die Gesetzesänderung Verfahren, die bisher lediglich mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt wurden, ausdrücklich in das Bundesdatenschutzgesetz übernommen. Dies schafft für alle Beteiligten mehr Rechtssicherheit.
Allerdings ist BITKOM der Auffassung, dass einige Anforderungen der Neuregelungen im Hinblick auf Praktikabilität und Zumutbarkeit überarbeitungsbedürftig sind. Dabei sollte beachtet werden, dass in den betroffenen Unternehmen in zum Teil großen Ausmaß die bestehenden betrieblichen Prozesse und IT –Systeme aufgrund der Neuregelungen geändert werden müssen. Die erweiterten Auskunfts- und Begründungspflichten führen daher zu deutlichem Mehraufwand und erheblichen Mehrkosten.
Aufgrund des Umfangs der vorgesehenen Änderungen sollte den Unternehmen eine angemessene Umsetzungsfrist (mindestens 1 Jahr) eingeräumt werden. Insgesamt ist BITKOM aber der Auffassung, dass mit dem Gesetz ein richtiger Weg eingeschlagen wurde.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.