Strafrechtsänderungsgesetz

Gesetzentwurf gefährdet IT-Sicherheitstools

  • Bundesregierung will Computerstrafrecht neu regeln

Die Bundesregierung hat am 20. September 2006 den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität (StrÄndG) beschlossen. Der Entwurf soll das Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität vom 23. November 2003 sowie den Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme umsetzen. Er schafft neue Straftatbestände für das Ausspähen und Abfangen von Daten und für diesbezügliche Vorbereitungshandlungen.

Der BITKOM begrüßt im Grundsatz die Initiative und bittet um zügige Umsetzung der internationalen Vorgaben. Die wirtschaftlichen Werte, welche die ITK-Branche in den letzten Jahren aufgebaut hat, haben einen so signifikanten Stellenwert in der Gesamtwirtschaft eingenommen, dass Zerstörungen und Vertrauensmissbrauch hier massive Schäden hervorrufen können.

Im Einzelnen sind allerdings noch offene Fragen zu klären. Insbesondere dürfen die geplanten neuen Vorschriften nicht notwendige sicherheitsrelevante Aktivitäten der Unternehmen selbst in Frage stellen.


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Ansprechpartner

Dr. Guido Brinkel

Tel.: 030.27576-400
Fax: 030.27576-221
g.brinkel@bitkom.org

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Entwurf BReg. StrAendG 20.09.06.pdf

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Stellungnahme BITKOM StrAendG 11 10 06.pdf

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