Im Rahmen der anstehenden UWG-Novellierung sind auch umfangreiche Regeln zu elektronischen Werbenachrichten geplant. Dabei soll die Zulässigkeit solcher Nachrichten häufig an die Erfüllung bestimmter Informations- und Hinweispflichten geknüpft werden. Dies bereitet im Mobilfunk wegen der geringen Displaygröße und der technisch bedingten Begrenzung von SMS-Nachrichten auf 160 Zeichen erhebliche Probleme.
BITKOM weist in seiner Stellungnahme auf diese Schwierigkeiten hin und schlägt konkrete Ergänzungen bzw. Klarstellungen des Gesetzestextes zu deren Beseitigung vor.