Doppelregulierung gefährdet Innovation

  • BITKOM begrüßt Schritt zur Vereinheitlichung des deutschen Medienrechts
  • Entwürfe haben aber noch Verbesserungspotenzial
  • Doppelregulierung ist keine Lösung für Abgrenzungsprobleme

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz haben am 19.04.2005 einen Referentenentwurf für ein Telemediengesetz (TMG-E) sowie einen Entwurf der Länder zu einem Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (9. RÄStV-E) vorgelegt. Ziel ist eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für elektronische Medien, die bislang im Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt sind. Das Vorhaben soll der Fortentwicklung der Medienlandschaft Rechnung tragen. BITKOM begrüßt die lange geforderte Vereinheitlichung der Regelungen für Tele- und Mediendienste. Sie kann bislang schwierige Abgrenzungsfragen an künstlich geschaffenen Unterscheidungslinien und die damit verbundene investitionshemmende Rechtsunsicherheit vermeiden helfen. Jedoch gibt es an einigen Stellen Verbesserungspotenzial. Hauptkritikpunkte der ausführlichen BITKOM-Stellungnahme umfassen die Doppelregulierung bestimmter Dienste nach TKG und TMG-E,  bedenkliche Ausführungen zum Rundfunkbegriff in der Entwurfsbegründung und ungelöste Probleme bei den Verantwortlichkeitsregeln.

Die Entwürfe und die BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.

 

 

 

 
 

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Ansprechpartner

Dr. Guido Brinkel

Tel.: 030.27576-400
Fax: 030.27576-221
g.brinkel@bitkom.org

Downloads zum Artikel

050418 Entwurf 9-RAeStV

PDF herunterladen (27 KB)

050419-Entwurf TMG

PDF herunterladen (59 KB)

050512 BITKOM-Stellungnahme TMG und 9 RAeStV

PDF herunterladen (112 KB)