- BITKOM begrüßt Schritt zur Vereinheitlichung des deutschen Medienrechts
- Entwürfe haben aber noch Verbesserungspotenzial
- Doppelregulierung ist keine Lösung für Abgrenzungsprobleme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz haben am 19.04.2005 einen Referentenentwurf für ein Telemediengesetz (TMG-E) sowie einen Entwurf der Länder zu einem Neunten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (9. RÄStV-E) vorgelegt. Ziel ist eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens für elektronische Medien, die bislang im Teledienstegesetz (TDG), Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) geregelt sind. Das Vorhaben soll der Fortentwicklung der Medienlandschaft Rechnung tragen. BITKOM begrüßt die lange geforderte Vereinheitlichung der Regelungen für Tele- und Mediendienste. Sie kann bislang schwierige Abgrenzungsfragen an künstlich geschaffenen Unterscheidungslinien und die damit verbundene investitionshemmende Rechtsunsicherheit vermeiden helfen. Jedoch gibt es an einigen Stellen Verbesserungspotenzial. Hauptkritikpunkte der ausführlichen BITKOM-Stellungnahme umfassen die Doppelregulierung bestimmter Dienste nach TKG und TMG-E, bedenkliche Ausführungen zum Rundfunkbegriff in der Entwurfsbegründung und ungelöste Probleme bei den Verantwortlichkeitsregeln.
Die Entwürfe und die BITKOM-Stellungnahme stehen hier zum Download bereit.