- Nach Inkrafttreten des neuen TKG hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einen Referentenentwurf für eine Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) vorgelegt.
Der Entwurf enthält weit reichende Pflichten von Telekommunikationsdienste-Anbietern gegenüber ihren Kunden wie Anforderungen an Vertragsgestaltungen, Einzelverbindungsnachweise oder Sperrmöglichkeiten für Kunden. Insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zu Kurzwahldiensten / Premium-SMS-Diensten sind aus Sicht von BITKOM in ihrer Strenge geeignet, wichtige seriöse Geschäftsfelder zu gefährden. BITKOM hat die problematischen Punkte ausführlich in seiner Stellungnahme kommentiert.
Die Stellungnahme kann hier gemeinsam mit dem TKV-Entwurf herunter geladen werden.