Nach Inkrafttreten des neuen TKG hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einen Entwurf für die Überarbeitung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgelegt. Hierin sind einige neue Verpflichtungen vorgesehen; zudem sorgen zahlreiche neue, offenere Formulierungen für Unklarheiten und mögliche neue Belastungen der TK-Unternehmen. BITKOM hat diese problematischen Punkte ausführlich in seiner Stellungnahme kommentiert, die hier, gemeinsam mit dem TKÜV-Entwurf, heruntergeladen werden kann.