Digital Transformation

Koalitionsvertrag: Themenbereich Digitale Transformation & Technologien

E-Health

Erfreulich ist, dass die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen im Koalitionsvertrag generell anerkannt wurden. Trotzdem könnten Maßnahmen, wie z. B. Zulassungswege für neue digitale Anwendungen (Z.4739) oder die Fortführung der E-Health-Initiative und Medizintechnik (Z.4754) konkreter ausformuliert und vorangetrieben werden. Momentan handelt es sich nur um vage Ankündigungen.

Chancen im Bereich E-Health
  • Ausbau Telematikinfrastruktur (S. 101, Z. 4738)
  • Einführung Elektronische Patientenakte (S. 101, Z. 4738)
  • Weiterführung E-Health-Gesetz (S. 47, Z. 2109) (Mutterpass, Impfpass, Zahnbonusheft u.a. digital verwalten)
  • Neue Zulassungswege für digitale Anwendungen, die Interoperabilität herstellen (S. 101, Z. 4739) - Hierbei sollten die Bemühungen auch internationale Standardisierungsprozesse einbeziehen und nicht nur deutsche Sonderlösungen vorangetrieben werden.
Herausforderungen im Bereich E-Health
  • Regelungen für Fernbehandlung nur auf Prüfstand (S. 101, Z. 4741); Maßnahmen könnten hier ambitionierter sein
Energie

Die Chancen der Digitalisierung im Energiebereich werden im Koalitionsvertrag anerkannt und einige konkrete Maßnahmen aufgeführt. Maßnahmen zu Smart Grids und Smart Meter-Technologien könnten allerdings noch spezifischer ausformuliert werden.

Chancen im Bereich Energie
  • Smart Grids und Smart Meter-Technologien für nachhaltige Energieerzeugung (S. 47, Z. 2126)
  • Sektorenkopplung Wärme, Elektrizität, Mobilität (S. 73, Z. 3322)
  • Investition in Speichertechnologien und Vermarktungskonzepte (S. 72, Z. 3275)
  • Anreizregulierung für IKT-Investitionen in Energieinfrastruktur (Reform Netzentgelte, Finanzierung Energieinfrastruktur) (S. 72 ab Z. 3301)
Finanzdienstleistungen

Wir befürworten, dass die Digitalisierung im Finanzsektor im Koalitionsvertrag im Vergleich zum Sondierungsstand mehr Erwähnung findet. Was genau unter kohärenter Aufsicht und angemessener Regulierung für Finanzmarktakteure und Finanzprodukte zu verstehen ist, bleibt abzuwarten (über die PSD2-Direktive, DSGVO und Bankenspezifischen Regulierungen ist der Markt generell jedoch schon ausreichend abgesichert).

Chancen im Bereich Finanzdienstleistungen
  • Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung erweitern (S. 71, Z. 3216)
  • Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene (S. 71, Z. 3214)
  • Deutschland als Fintech-Standort stärken (S. 70, Z. 3209)
Industrie 4.0

Wir sind erfreut, dass Industrie 4.0 als Schlagwort im Koalitionsvertrag genannt wurde und unterstützen den Ausbau der Plattform Industrie 4.0 sowie die Schaffung einer Plattform, die Verbände, Mittelstand, Kammern und Industrie 4.0 vernetzt.

Chancen im Bereich Industrie 4.0
  • Ausbau Plattform Industrie 4.0: Schaffung offener und interoperabler Standards für Industrie 4.0 und tragfähige Lösungen für die IT-Sicherheit (S. 57 Z. 2575)
  • Schaffung einer Plattform von Verbänden, Mittelstand, Kammern (IHK, HWK) und Plattform Industrie 4.0, um Akteure gezielt zu vernetzen und um zielgruppenspezifische Angebote zu erarbeiten, u. a. Co-Working-, Gründer- und Maker-Zentren (S. 43 Z. 1916)
Künstliche Intelligenz

Wir begrüßen, dass Künstliche Intelligenz als Thema von der Politik aufgegriffen wurde. Wir fordern Deutschland und Frankreich gemeinsam dazu auf, KI auch als Schlüsseltechnologie zu begreifen und nicht urheberrechtliche Hürden in Europa zu schaffen, die den Aufbau künstlicher Intelligenz für europäische Unternehmen unmöglich macht (Art. 3 (Text-and-Data-Mining-Schranke) der DSM-Urheberrechtsrichtlinie).

Chancen im Bereich Künstliche Intelligenz
  • Künstliche Intelligenz wird als Schlüsseltechnologie genannt (S. 12, 35, 43)
  • "Masterplan Künstliche Intelligenz" auf nationaler Ebene (S. 43 Z. 1923)
Landwirtschaft

Wir befürworten, dass die positive Wirkung der Digitalisierung für die Landwirtschaft im Koalitionsvertrag anerkannt wurde. Die Vorschläge und Maßnahmen, die erwähnt wurden, bleiben jedoch weiterhin zu unkonkret.

Chancen im Bereich Landwirtschaft
  • Chance der Digitalisierung für zukunftsfähige Landwirtschaft zur Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, des Medikamenteneinsatzes in der Tierhaltung sowie die Erhebung meldepflichtiger Angaben (S. 85 ab Z. 3960)
  • Kostenlose Bereitstellung von mit öffentlichen Mitteln erzeugter Daten (S. 85, Z. 3967)
Mittelstand

Wir sind erfreut, dass die Chancen der Digitalisierung auch für den Mittelstand erkannt wurden. Wir befürworten, dass die Digital Hub Initiative fortgesetzt wird. Hier gilt es in der nächsten Legislaturperiode die Maßnahmen konkreter auszuformulieren.

Chancen für den Mittelstand

Fortsetzung Digital Hub Initiative, Austausch zwischen Gründern und Mittelstand fördern (S. 43 Z. 1898)

Mobility

Wir befürworten die zahlreichen konkreten Maßnahmen, die im Bereich der Intelligenten Mobilität vorgenommen werden sollen – im Straßen- sowie im Schienenverkehr. Wir empfehlen jedoch auch, dass bestehende Regelungen mit Blick auf autonome Fahrsysteme auf deren Übertragbarkeit geprüft werden. Möglicherweise offene rechtliche Fragestellungen müssen dann im Fachrecht angepasst werden. Wichtig hierbei: Evaluationsklauseln müssen dafür sorgen, dass bestehende Regelungen mit Blick auf Innovationspotentiale in angemessenen Abständen neu bewertet werden.

Chancen im Bereich Mobility
  • Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes (S. 48 Z. 2145)
  • Digitale Mobilitätsplattform, die neue und existierende Mobilitätsangebote benutzerfreundlich miteinander vernetzt (S. 48 Z. 2135)
  • Kommission, die bis Anfang 2019 eine Strategie "Zukunft der bezahlbaren und nachhaltigen Mobilität" mit verlässlicher Zeitschiene erarbeitet (S. 75 Z. 3447)
  • Digitalisierung der Schiene; Automatisierung des Güterverkehrs und das autonome Fahren auf der Schiene (S. 78 Z. 3572)
  • Experimentierklauseln für Autonomes Fahren (S. 80 Z. 3672), Aufbau "Digitale Testfelder Autobahnen" (S. 80 Z. 3684)
  • App-basiertes, bundesweites elektronisches Ticket für den ÖPNV zur bargeldlosen Zahlung über Verkehrsverbünde hinweg (S. 48 Z. 2140)
Herausforderungen im Bereich Mobility
  • Anpassung der Haftungsregeln beim Einsatz Autonomer Systeme (S. 80 Z. 3676)
  • Rechtsrahmen für das autonome Fahren schaffen, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet wie ein Höchstmaß an Sicherheit (S. 48, Z. 2146)
Smart City & Smart Region

Die Digitalisierung umfasst alle Bereiche des Lebens und der Daseinsvorsorge in den Kommunen. Wir begrüßen daher, dass im KoaV direkt auf Smart City und Smart Region-Konzepte eingegangen wird. Die deutschen Kommunen benötigen nun flächendeckend konkrete Unterstützung des Bundes, um im internationalen Vergleich nicht weiter an Anschluss zu verlieren. Hierzu sollte u. a. ein bundesweit agierendes "Kompetenzzentrum Digitale Städte und Regionen" zur Förderung, Beratung und Vernetzung der Kommunen eingerichtet werden.

Chancen im Bereich Smart City & Smart Region
  • Smart City explizit im Koalitionsvertrag erwähnt, unter Bundesprogramm "Smarte Modellregionen" (S. 47 ab Z. 2122) und Dialogplattform "Smart Cities" (S. 113 Z. 5334)
Startups

Viele Maßnahmen sind zu befürworten, aber es fehlt weiterhin eine übergeordnete Vision. So wurden viele Maßnahmen bereits 2013 angekündigt (z. B. Gründerzeit analog zur Elternzeit und One-Stop-Shop) und seitdem noch nicht umgesetzt. Einige wichtige Versprechen der vergangenen Legislatur wie die Einführung eines Wagniskapitalgesetzes wurden sogar komplett fallengelassen. Maßnahmen für Startups anzukündigen reicht aber nicht aus, noch dazu wenn sie teilweise sehr vage bleiben und als reine Prüfaufträge formuliert sind.

Chancen für Startups
  • One-stop-shop für Gründer (S. 42 Z. 1853; S. 62 Z. 2852)
  • Befreiung von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer in den ersten beiden Jahren (S. 62 Z. 2850)
  • Finanzierung von Startups durch Tech Growth Funds (S. 42 Z. 1869) sowie nationalen Digitalfonds mit der deutschen Industrie (S. 42 Z. 1878)
  • Bedingungen für Wagniskapital verbessern (S. 62 Z. 2851)
  • Gründerzeit analog zur Elternpflegezeit (S. 42 Z. 1860)
  • Anpassungen im Insolvenzrecht (S. 42 Z. 1856) --> allerdings noch recht vage, da nur auf dem Prüfstand
  • Neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung (S. 63, Z. 2866)
  • Erleichterung des Zugangs zur Forschungsförderung (S. 74 Z. 3365)
  • Neue Unterstützungsinstrumente für Gründerinnen (S. 43 Z. 1863)