TK-Überwachung

Bundesverfassungsgericht erklärt bisherige Regelungen für verfassungswidrig

  • Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt (NTPG) vorgelegt (Bundesratsdrucksache 720/04 vom 24.09.2004).

Äußerlicher Anlass für den Entwurf ist die fristgerechte Behebung von Mängeln entsprechend einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 03. März 2004 -1 BvF 3/92).

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen im Außenwirtschafsgesetz (AWG) wegen mangelnder Normenbestimmtheit und Normenklarheit für verfassungswidrig erklärt. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf konkretisiert die Bundesregierung die entsprechenden Tatbestände. Darüber hinaus enthält die Novelle aber weitere, vom Bundesverfassungsgericht nicht angesprochene und geforderte inhaltliche Änderungen, nämlich die Einführung einer IMEI-Überwachung sowie eine unstimmige Entschädigungsregelung. Diese Vorschläge sind rechtlich bedenklich und hinsichtlich ihrer praktischen Folgen verfehlt. BITKOM hat dazu eine Stellungnahme verfasst, die hier zusammen mit dem Gesetzesentwurf herunter geladen werden kann.

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Ansprechpartner

Dr. Guido Brinkel

Tel.: 030.27576-400
Fax: 030.27576-221
g.brinkel@bitkom.org

Downloads zum Artikel

PI BITKOM Telefonüberwachung 3.11.2004

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BBD720 04 0N 1-39 o.

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BITKOM-Stellungnahme NTPG 19.10.04

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