Fazit einer von der gemeinsamen WEEE-Taskforce von Bitkom und ZVEI zum abgeschlossenen Recast der WEEE-Richtlinie (WEEEII) gemachten Untersuchung ist: Die Umstellung von den bestehenden zehn auf sechs Kategorien im Zuge der Umsetzung keine administrative Vereinfachung und somit keine eigentlich politisch gewollte Entlastung dar, sondern das Gegenteil, nämlich eine zusätzliche Belastung für den Bereich der Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Die umfangreiche und kostenintensive Umstellung des Berichtswesens (Inputmeldungen), insbesondere auf der Herstellerseite, trifft kleine und mittelständische Unternehmen anteilig besonders hart.
Die betroffenen Hersteller und deren Verbände appellieren an die EU-Kommission, dass sie im Rahmen der bis August 2015 vorzunehmenden Überprüfung des Neuzuschnitts des Anwendungsbereichs (Art. 2 (5), WEEE Recast), die immensen Kostenimplikationen für die gesamte Elektro- und Elektronikindustrie berücksichtigt und die Beibehaltung der bisher praktizierten zehn Kategorien zulässt. Analog zur Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS2) könnte die Erweiterung des Anwendungsbereichs durch das Instrument der Einrichtung einer elften Kategorie erreicht werden.