Seit Mitte Mai 2017 hat die Bundesnetzagentur ausgewählte Unternehmen und Verbände mit einem Fragenkatalog zur Tarifoption ‚StreamOn‘, welche die Telekom Deutschland GmbH seit April 2017 ihren Kunden anbietet, unter Verweis auf Fragen der Netzneutralität konsultiert. Bitkom ist der Auffassung, dass die Rechte der Endnutzer entsprechend den Vorgaben der TSM-Verordnung durch ‚StreamOn‘ der Telekom Deutschland GmbH nicht eingeschränkt sind, da sie die volle und jederzeitige Kontrolle über die Anwendung der Vereinbarung behalten. Zudem wird von keiner Endnutzergruppe ein Entgelt erhoben und jeder Anbieter von Audio- bzw. Videostreamingdiensten kann ohne Zugangshürden Partner werden.
Maßgebliche Gründe für diese Einschätzung sind: