Auf der Frühjahrskonferenz der Landesinnenminister Mitte Juni 2014 in Bonn wurde über eine Sperrung der Nutzung von Mobiltelefonen in Mobilfunknetzen anhand der IMEI-Adresse diskutiert. Die Innenministerkonferenz stellte die erhebliche Bedeutung von Raub-, Diebstahls- und Betrugstaten im Zusammenhang mit dem Erlangen von hochwertigen Handys, Smartphones und Tablet-Computern fest. Sie hält es für erforderlich, diese Straftaten und die damit verbundenen erheblichen Folgen für die Opfer deutlich zu reduzieren. Sie beauftragte den AK II (Innere Sicherheit) der IMK (Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder) mit der Prüfung, welche Möglichkeiten zur Verhinderung der Nachnutzung von Handys, Smartphones und/oder Tablet-Computern - etwa durch die Sperrung der IMEI-Nummern abhanden gekommener Geräte - bestehen und welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen erforderlich wären, um dieses Ziel zu erreichen. Der AK II solle zur Herbstsitzung 2014 (geplant am 11. und 12. Dezember 2014) dazu berichten.