Die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Neufassung) und der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz– ElektroG) fordern vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung.
Eine Wiederverwendung von gebrauchten Elektro- und Elektronik-Geräten ist dann sinnvoll, wenn geeignete noch funktionierende Geräte vor der Übergabe an eine Sammelstelle erfasst und dabei gleichzeitig ökologische und wirtschaftliche Aspekte beachtet werden.
In einem gemeinsamen Papier von Bitkom und ZVEI nehmen die Verbände hierzu Stellung. Sie finden das Papier im Downloadbereich.